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Melden Sie den Schaden bitte innerhalb von 72 Stunden telefonisch und mit Schadensanzeige / Unfallbericht an die Interleasing. Dies ist der Zeitraum. den der Versicherungsgeber als „unmittelbar“ wertet. Bei schuldhaft verzögerter Schadensmeldung droht der Verlust des Versicherungsschutzes!

Bei Personenschäden sowie unklaren Unfallsituationen immer die Polizei verständigen.

Bei Zusammenstößen mit Haarwild ist eine Bescheinigung des zuständigen Forstamtes, Försters oder der Polizei erforderlich.

Bei Unfällen mit ausländischer Beteiligung müssen Sie den Abschnitt der grünen internationalen Versicherungskarte des Unfallgegners einbehalten und diese mit der Schadenanzeige einreichen.

Bei Diebstahl oder Verlust des Fahrzeuges muss schnellstmöglich Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Bei einem Diebstahl im Ausland muss sowohl Anzeige bei der örtlichen Polizei als auch bei der deutschen Polizei erstattet werden. Informieren Sie uns bitte mit einer Kopie der Anzeige der Polizei. Senden Sie noch vorhandene Fahrzeugschlüssel, Papiere und Radio-Codekarte an uns.

Bei Verlust oder Diebstahl von Tank- oder Service-Card informieren Sie uns gleichfalls.

Unterschreiben Sie keine Schuldanerkenntnis am Unfallort!

Ihre Ansprechpartner:
Frau von der Ahe Herr Rasshofer
  tel.: 089 / 90 777 205 tel.: 089 / 90 777 207
  renate.vda@interleasing-haeusler.de raimund.rasshofer@interleasing-haeusler.de
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